Die Deutsche Gesellschaft ist eine bundesweite Vereinigung und nicht an die Bundesländergrenzen gebunden. Mitglied kann jeder Angehörige einer Strafverfolgungsbehörde, mit kriminalistischer
Praxis, kriminalistischer Aus- und Weiterbildung, sowie kriminalistischer Forschung Betraute werden. Auch andere interessierte Einzelpersonen, deren Arbeitsgegenstand die Kriminalistik tangieren,
können als Mitglieder aufgenommen werden, wenn sie den Zweck der Gesellschaft befürworten.
Aufnahmevoraussetzungen sind in einer Satzung geregelt. Die DGfK ist ein gemeinnütziger Verein. Es ist eine unabhängige Gesellschaft. Die DGfK versteht sich nicht als berufs- oder gewerkschaftliche
Interessenvertretung oder politische Institution. Sie ist unabhängig, wissenschaftsorientiert und ist vor diesem Hintergrund ausschließlich der fachlichen Fortentwicklung der Kriminalistik als
Fachdisziplin verpflichtet. Das schließt nicht aus, dass sie mit anderen Gesellschaften bzw. Interessenverbänden, deren Tätigkeitsgegenstand eng mit dem der Kriminalistik verknüpft ist,
zusammen arbeitet bzw. zu kooperiert. Das sind in der Bundesrepublik Deutschland beispielsweise die „Deutsche Gesellschaft für gerichtliche Medizin“, „Bund deutscher Kriminalbeamter (bdk)“,
„Gewerkschaft der Polizei“ und weitere Institutionen.
Gegenwärtig zählt die DGfK 140 Mitglieder. Diese setzen sich zusammen aus ca. 55 Polizeibeamten/Kriminalisten, 30 Hochschullehrern. Die weiteren Mitglieder kommen in differenzierter Anzahl aus den
Bereichen: privates Sicherheitsgewerbe, Rechtsmedizin, Psychologie, Sachverständigentätigkeit, Rechtswissenschaft (Juristen), Sicherheitstechnik und freie Wirtschaft. Obwohl die
DGfK die Erhöhung ihrer Mitgliederzahl als Aufgabe gestellt hat, wird keine Massenorganisation angestrebt.
Verschlüsselte Kommunikation über PGP (Gpg4win)
Link zum öffentlichen Schlüssel der Geschäftsstelle: PublicKey