Die folgenden Studieninhalte sind Bestandteil der kriminalistischen Ausbildung im Fachhochschulstudium und gehören zum Standardwissen.
Die Themen werden entsprechend der unterschiedlichen Voraussetzungen in den Bundesländern als eigenständiges Gebiet im Fach Kriminalistik behandelt.
Wo das nicht der Fall ist, können die Studieninhalte verknüpft mit Themen wie Polizeiliche Todesermittlung, Identifizierung unbekannter Toter, Sexual- und Gewaltdelikte, Betäubungsmittelkriminalität,
forensische Chemie/Toxikologie vermittelt werden. (siehe „Kompetenzen Kriminalistik/Kriminaltechnik“)
Allgemeines Studienziel:
Die Studierenden sollen die für die polizeiliche Praxis erforderlichen rechtsmedizinischen Grundkenntnisse, insbesondere für die Bearbeitung von Todesermittlungssachen, Sexual- und Gewaltdelikten
besitzen.
Sie sollen die Todesarten und wichtigsten Todesursachen sowie Verletzungen an Toten und Lebenden kennen.
Durch die Teilnahme an Leichenöffnungen sollen sie dieses Wissen und die Kenntnisse über Leichenerscheinungen und die Todeszeitbestimmung vertiefen und es mit kriminaltaktischen und -technischen
Erkenntnissen verknüpfen können.
Sie sollen die Rechtsgrundlagen und Aufgaben der ärztlichen und polizeilichen Leichenschau beherrschen.
Die Studierenden sollen die Aufgaben des rechtsmedizinischen Sachverständigen im Ermittlungsverfahren kennen und mit diesem im Rahmen kriminalpolizeilicher Aufgabenlösung gezielt zusammenarbeiten
können.
Die Studierenden sollen
Schwerpunkte:
Die Studierenden sollen
Schwerpunkte:
Verschlüsselte Kommunikation über PGP (Gpg4win)
Link zum öffentlichen Schlüssel der Geschäftsstelle: PublicKey