Kriminalistische Kompetenzen von Polizeibeamten als Mindeststandards für die kriminalistische Ausbildung im Rahmen des Bachelorstudienganges an den Fachhochschulen/Fachbereichen
Polizei des Bundes und der Länder.
Entwickelt im Auftrag der Deutschen Gesellschaft für Kriminalistik e.V., Arbeitsgemeinschaft Ausbildung und Forschung.
Verfasser:
20. März 2006
Die Arbeitsgemeinschaft „Ausbildung und Forschung“ der Deutschen Gesellschaft für Kriminalistik (DGfK) hat im Hinblick auf die künftige Modularisierung des Fachhochschulstudiums Kompetenzprofile
für die kriminalistische Ausbildung entwickelt, die aus Sicht der DGfK im Sinne von Mindestanforderungen unabdingbar sind. Es darf nicht dazu kommen, dass Lehrinhalte im Rahmen der Modularisierung
„untergehen“ und damit wissenschaftlich begründete und praktische Ausbildungsgrundlagen zum Nachteil der Qualität kriminalistischer Standardausbildung verloren gehen.
Die Struktur der Kompetenzprofile geht von der Bewertung der Kriminalistik als einer eigenständigen und praxisorientierten Wissenschaft aus, deren wichtigste Bestandteile Kriminaltaktik,
Kriminaltechnik und Kriminalstrategie sind.
Kriminalistik ist ein einheitliches Lehrfach. Aus Gründen der besseren Übersicht und der sachlichen Zusammenhörigkeit wurden die Kompetenzprofile in folgende Lehr-komplexe gegliedert:
Die kriminalistische Beurteilung des Erscheinungsbildes der Kriminalität in den Bundesländern erlaubt die Feststellung, dass die Phänomenologie der Delikte, Tatbegehungsweisen, Täter- und
Deliktstruktur sowie die besonderen Erscheinungsformen kriminellen Handelns weitgehend übereinstimmen dürften. Das impliziert, dass ebenso die Mittel und Methoden zur Aufdeckung, Ermittlung,
Untersuchung, Aufklärung und Beweisführung sowie die Instrumente zur repressiven und präventiven Kriminalitätsbekämpfung weitgehend identisch sein sollten. Das erfordert - auch im Hinblick auf
die länderübergreifende Straftatenverfolgung - ein weitgehend einheitliches Niveau in der kriminalistischen Ausbildung der Polizei.
Die Studienziele und Lehrinhalte sind auf die Anforderungen des polizeilichen Einsatzgeschehens bzw. der kriminalpolizeilichen Sachbearbeitung ausgerichtet. Dabei sollen die Studierenden die
integrativen Möglichkeiten des Zusammenwirkens bei kriminal- und schutzpolizeilicher Aufgabenrealisierung erkennen und nutzen können.
Die unterschiedliche Ausbildungsstruktur in den Bundesländern (einheitliche Ausbildung/kriminalpolizeilich spezialisierte Ausbildung) macht es erforderlich, die Lehrinhalte entsprechend den
unterschiedlichen Ausbildungszielen zu modifizieren, jedoch die Standards als Mindestanforderungen zu begreifen.
Nachfolgend werden die von der Arbeitsgemeinschaft „Ausbildung und Forschung“ der DGfK als Empfehlung erarbeiteten Kompetenzen (Kriminaltaktik, Spezielle Kriminalistik, Kriminaltechnik und
Rechtsmedizin) vorgestellt. Darin sind die fachtheoretischen Studieninhalte aufgeführt.
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