Was bedeutet das gerade Beschriebene für die Ziele der DGfK?
Um diese Frage zu beantworten müssen wir erst einmal feststellen, was „Kriminalistik“ bedeutet. Die gängigen Definitionen stellen auf die Verbrechensbekämpfung ab. Kriminalistik wird meist als Lehre
von der Verbrechensbekämpfung definiert.
Tatsächlich geht es bei der Kriminalistik um Wahrheitserforschung. Es soll mit den Mitteln der Wissenschaft und allgemeiner Erfahrungssätze ein in der Vergangenheit liegender Sachverhalt
rekonstruiert werden. Dabei muss man der Wahrheit so nah wie möglich kommen. Die Kriminalistik ist kein Selbstzweck. Das Ergebnis (nebst Ermittlungsweg) der Wahrheitserforschung ist für die
Weitergabe an die Justiz bestimmt und muss als solches standardisiert, dokumentiert, nachvollziehbar und gegebenenfalls rekonstruierbar sein, damit die beteiligten Juristen bei ihrer Arbeit den
ermittelten Sachverhalt überprüfen und zur Grundlage ihrer Entscheidungen machen können.
In diesem Sinn definiere ich Kriminalistik als:
Wahrheitserforschung mit den Mitteln der Wissenschaft und allgemein anerkannter Erfahrungssätze zum Zwecke der Sachverhaltsaufklärung im Strafverfahren, mit dem Ziel größtmöglicher Übereinstimmung
zwischen tatsächlichem und ermitteltem Sachverhalt.
Geht man davon aus, dass seitens des Staates der Ermittlung des Sachverhaltes nur dispositive Bedeutung zukommt, muss man zwangsläufig dazu kommen, dass die Werkzeuge der Sachverhaltsermittlung, also
die der Kriminalistik, von untergeordneter Bedeutung sind. Es ist deshalb nicht verwunderlich, dass die Universitäten kein Interesse an einer Wissenschaft haben, die sich der Wahrheitserforschung
verschrieben hat.
Für die Leser, die meiner Meinung kritisch gegenüberstehen, soll noch die Frage beleuchtet werden, warum die juristischen Fakultäten per se kein Interesse an der Kriminalistik haben, obwohl sie dem
Thema am nächsten stehen.
Die Antwort liegt in der Juristenausbildung. Die universitäre Juristenausbildung ist nicht auf eine spätere praktische Berufsausbildung ausgerichtet. Sie hat nahezu keinen Bezug dazu. Sie ähnelt eher
einem Philosophiestudium. Es wird sowohl die Analyse und Auslegung von juristischen Texten als auch die juristische Argumentation gelehrt. Der Sachverhalt ist stets in Form eines mehr oder weniger
fiktiven Textes vorgegeben. Dessen Ermittlung spielt keine Rolle.
Es ist also nicht verwunderlich, dass das Ansinnen, die Ermittlung des Sachverhaltes und damit der Wahrheit unterrichten zu wollen, auf Unverständnis stößt. Warum sollte man ein solches Fach
unterrichten, wenn für die juristische Lehre ein fiktiver Text ausreicht? Über den Weg, wie in der Realität der Sachverhalt ermittelt wird, macht man sich an den Universitäten keine Gedanken, solange
nicht ein Rechtsproblem darin steckt.
Etwas anders sieht es für die Juristen nach dem ersten juristischen Staatsexamen aus. In der Zeit des Referendariates müssen die Juristen verschiedene Ausbildungsstationen bei Gerichten,
Staatsanwaltschaften, Rechtsanwälten und der Verwaltung durchlaufen. Spätesten hier merkt der Jurist, dass die Sachverhaltsermittlung einen wesentlichen Teil der juristischen Tätigkeit
ausmacht. Es kommen das erste Mal Menschen in das Blickfeld des Juristen. Wie er den Sachverhalt ermittelt, sagt man ihm jedoch nicht. Für die Prüfungen werden den Kandidaten Sachverhalte in Textform
vorgegeben. Man entlässt den Juristen dann in die Berufswelt, wo er sich seinen Beruf im Wege des „learning by doing“ aneignet.
Wie könnte ein neuer Ansatz aussehen, die Kriminalistik an die Universitäten zu bringen?
Wir können das Interesse für die Kriminalistik nur dort wecken, wo einerseits eine Nachfrage besteht, und andererseits der potentielle Student über die zeitliche Möglichkeit verfügt, sich den Stoff
anzueignen. Dieses ist die Zeit, in der der Jurist merkt, dass seine Ausbildung Praxisrelevanz hat. Für die Referendare, die sich im strafrechtlichen Bereich spezialisieren wollen, sollte die
Möglichkeit geschaffen werden, sich praktische Kenntnisse der Kriminalistik anzueignen. Hans Gross (selbst Jurist), der Begründer der Kriminalistik, hat in seinem Handbuch für den Ermittlungsrichter
den Juristen das Werkzeug für die kriminalistische Beurteilung strafrechtlich relevanter Sachverhalte an die Hand gegeben. Über den Grund, warum die Juristen heute diese Kenntnisse für entbehrlich
halten, kann nur spekuliert werden. Vermutlich ist es die Arroganz des Akademikers, der sich nicht in die Niederungen der praktischen Arbeit begibt, sondern den (Hilfs-) Beamten überlässt. Jedenfalls
müssen zukünftig diese Kenntnisse jedem Juristen zur Verfügung stehen, der sich mit dem Strafrecht befasst.
Ein Weg hierzu könnte das Kriminalistikstudium als anerkannte Ausbildungsstation im Referendariat sein. Für Referendare, die sich später im Verwaltungsrecht spezialisieren wollen, gibt es die
Möglichkeit an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer ein Semester Studium als Referendarstation anerkannt zu bekommen. Es sollte geprüft werden, ob man nicht an einer
Universität oder Verwaltungshochschule /Polizeihochschule ein Kriminalistikstudium für Rechtsreferendare anbietet. Ein entsprechendes Studium könnte später ein Auswahlkriterium bei der Einstellung
von Staatsanwälten und Richtern sein. Außerdem könnte für zukünftige Strafverteidiger dieses Studium als Teil der Fachanwaltsausbildung interessant sein.
Rechtsanwälte aus dem Bereich des Strafrechts könnten ebenfalls Interesse an einem entsprechenden Studium haben. Dabei wäre zu überlegen, ob man das Kriminalistikstudium nicht als Fernstudium unter
Ausnutzung der modernen Medien anbietet. Dieses sollte in weiten Bereichen möglich sein.
Der Umstand, dass sich ausgerechnet eine private Universität der Kriminalistik angenommen hat, ist nicht verwunderlich. Derzeit ist eine Privatisierung des Ermittlungsverfahrens im Bereich der
Wirtschaft zu beobachten. Die Wirtschaft greift immer öfter auf eigene Ermittler zurück, um interne Vorgänge aufzuklären (lesenswert hierzu: NZWiSt 2012, 89ff). Die Wirtschaft kann es sich nicht
leisten, Kriminalität in den eigenen Reihen nur zu verwalten. Sie ist auf eine effektive Aufklärung angewiesen. Aus diesem Grund werden die – im Vergleich zu staatlichen Universitäten - hohen
Studiengebühren akzeptiert. Die Wirtschaft bildet sich dort ihre eigenen Ermittler aus.
Eine „Verwirtschaftlichung“ unseres Straf- und Strafprozesssystems kann nicht hingenommen werden. Gerechtigkeit darf nicht zur Ware verkommen!
Ich bitte um Wortbeiträge und fordere alle Mitglieder auf, in unserem Mitgliederbereich mitzudiskutieren und entsprechende Vorschläge einzubringen.
Rechtsanwalt Mario Seydel
Siehe auch:
Verschlüsselte Kommunikation über PGP (Gpg4win)
Link zum öffentlichen Schlüssel der Geschäftsstelle: PublicKey