Das rasant wachsende Medium Internet mit seinen vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten lässt nicht nur neue Wirtschaftmodelle für den Handel mit Produkten und Dienstleistungen entstehen, sondern
beschleunigt auch Informations- und Datenströme. Ländergrenzen sind hierbei kein Hindernis. Was einerseits der Information von Menschen und als Handelsplattform für die Wirtschaft dient, stellt sich
jedoch als janusköpfige Materie heraus: Das weltweite Informationsnetz wird auch zu kriminellen Handlungen genutzt. Für letzteren (illegalen) Gebrauch hat sich in Deutschland das Schlagwort
„Internetkriminalität“ geformt.
Eine einheitliche Definition dieses Begriffs gibt es jedoch nicht. Dem Terminus nach kann es sich um Kriminalität im, mit dem, durch das und auf das Medium Internet handeln. Insbesondere lassen sich
drei Säulen herausstellen:
Die aufgezeigten Tatmöglichkeiten verursachen nicht nur einen immensen finanziellen Schaden in Milliardenhöhe, sondern tragen auch zur Verunsicherung der Internetnutzer bei. Zudem bestehen zwischen
den einzelnen Punkten Überschneidungen, was die Trennschärfe unter den verschiedenen Tatvarianten zusätzlich verwässert.
Eine weitere Möglichkeit zur Unterscheidung ist die Definition verschiedener Tathandlungen über den Täter. Hier kommen vor allem zwei Gruppen in Betracht:
Bei dieser Variante scheint die Unterscheidung in Quell- bzw. Zieltatmittel Computer einfacher gelagert. Schwierig bleibt aber auch hier die Zuordnung einzelner Tatbestände bzw. einzelner
Tathandlungen. Denn auch hier verwischen sich die Konturen einer eindeutigen Kategorisierung.
Eine weitere Möglichkeit der Einordnung bietet die Unterscheidung in Manipulationen durch eine (physische) Handlung am PC (zum Beispiel die Benutzung der Tastatur zur Begehung von Warenkreditbetrug,
Raubkopien oder Kinderpornographie) und in Manipulationen durch technische Veränderungen (Angriffe auf fremde Netze oder Hardware).
Die „Arbeitsgruppe Internetkriminalität“ der DGfK steht nicht nur vor der Problematik, das beschriebene Themenfeld auf der Entstehungsseite von möglichen Straftaten für ihre Tätigkeit einzugrenzen,
sondern auch zu bestimmen, welche Richtung mit der definierten Kategorie eingeschlagen werden soll. Grundsätzlich besteht die Unterscheidung in Nutzung der Erkenntnisse zu Zwecken der Repression oder
zu Zwecken der Prävention. Denkbar sind in diesem Zusammenhang Verbesserung/Unterstützung der Repression durch Hinweise auf Möglichkeiten der Beweissicherung und Dokumentation der Tathandlungen,
Kompetenzerweiterung durch Schulungen der Strafverfolgungsbehörden.
Im Bereich der Prävention stehen Diskussionen über die Möglichkeit der Unterstützung der Wirtschaft durch Hinweis auf Sicherheitslücken oder Hinweis auf Verbesserungsmöglichkeiten,
Kompetenzerweiterung durch Schulungen und Information von Wirtschaftsvertretern oder von potentiellen Betroffenen.
Auch möglich erscheint die Arbeit als fundierter Anstoß für intensive wissenschaftliche Forschungen auf diesem Gebiet. Selbstverständlich sind die angeführten Überlegungen nicht abschließend, sondern
stellen eine erste Darstellung und Sortierung möglicher Gedanken dar. Sie sollen dazu dienen, erste Ideen zu entwickeln, so dass ein thematischer und inhaltlicher Konsens für die weitere Arbeit der
Arbeitsgruppe „Internetkriminalität“ gefunden werden kann. Deshalb sind alle Arbeitsgruppenteilnehmer herzlich eingeladen, die Überlegungen aufzunehmen, sie zu erweitern oder ihnen zu
widersprechen.
Ansprechpartner: Peter Hirsch
Verschlüsselte Kommunikation über PGP (Gpg4win)
Link zum öffentlichen Schlüssel der Geschäftsstelle: PublicKey